- Information für Privatpatienten:
Die von mir erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung, die von Privatkassen, Zusatzversicherungen und Beihilfeberechtigten erstattet wird.
- Rezepte werden als Privatrezept erstellt.
Die Kosten für die Tätigkeit von Heilpraktikern werden in Deutschland nur für Privatpatienten übernommen. Kassenpatienten sind leider nach wie vor Selbstzahler.